Anfrage zur Regalprüfung einstellen

Gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung muss ein Unternehmer handeln, wenn Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu gefährlichen Situationen führen können. Der Gesetzgeber fordert, dass die Arbeitsmittel dann entsprechend den nach § 3 Abs. 3 zu ermittelten Fristen von hierzu befähigte Personen überprüft werden.

Bei Regalanlagen betrifft dies die Prüfung durch zertifizierte Regalprüfer (Regalinspektoren), die durch Schulungen ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand halten.

Durch die Veröffentlichung des in Ihrem Unternehmen voraussichtlichen Prüfungsbedarfs stellen Sie sicher, dass Regalprüfer, die unsere Qualitätskriterien erfüllen, auf Ihre Anfrage reagieren können.

So funktioniert das Einstellen einer Anfrage zur Regalprüfung:

  1. Melden Sie sich als Unternehmen an (hier geht es zur Anmeldung)
  2. In Ihrem persönlichen Administrations-Bereich klicken Sie links im Menü auf „Meine Anfragen“ und folgen den Anweisungen.